Mag.med.vet. Ulrike Hodul
TIERARZTPRAXIS WEIGLGASSE
Tierkennzeichnung und Registrierung
Die Kennzeichnung Ihres Hundes per Mikrochip ist gesetzlich verpflichtend.
Der Hundewelpe muss bis zum vollendeten 3. Lebensmonat gechippt werden, jedenfalls aber
vor dem ersten Besitzerwechsel. Im Regelfall sollte Ihr Hund daher schon gechippt sein, wenn
Sie ihn vom Züchter bzw. vom Vorbesitzer übernehmen. Sollte Ihr Hund trotzdem noch nicht
gekennzeichnet sein, müssen Sie das auf jeden Fall beim Tierarzt nachholen. In diesem Fall
setze ich den Mikrochip mit einer speziellen Nadel direkt unter die Haut.
Die Verknüpfung: um Ihr Tier im Verlustfall wiederfinden zu können, müssen die Daten des
implantierten Chips und Ihre Daten miteinander verbunden werden.
Ich übernehme gerne diesen Prozess über animaldata.com für Sie.
Zusätzlich ist der Tierbesitzer gesetzlich dazu verpflichtet, seinen Hund innerhalb von vier
Wochen nach dem Chippen bzw. nach Übernahme des Tieres in der Heimtierdatenbank
registrieren zu lassen. Dies geschieht automatisch und kostenlos, wenn ich Ihr Tier über
animaldata.com registriere. Sie können Ihren Hund aber auch selbst bei den
Registrierungsstellen, Bezirksverwaltungsbehörden oder Gemeinden anmelden.
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Eintragung in der Heimtierdatenbank auch die
Hundesteuer bei der Gemeinde entrichtet werden muss.
Auch Katzen können gechippt und registriert werden, um das Auffinden ihres Besitzers zu
erleichtern, sollten sie entlaufen. In den meisten Fällen sind Katzen, die Sie bei einem offiziellen
Züchter erwerben, gechippt.
Sollten Sie mit Ihrem Tier verreisen wollen, ist die Kennzeichnung mittels Chip auch für Katzen
und Frettchen vorgeschrieben.
Weitere Informationen finden Sie unter: Die Heimtierdatenbank (Chip- und Registrierungspflicht
für Hunde)
Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!