Mag.med.vet. Ulrike Hodul
TIERARZTPRAXIS WEIGLGASSE
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Reisen mit Ihrem Tier Wenn Sie mit Ihrem Tier innerhalb der EU verreisen möchten, ist die Ausstellung eines EU-Heimtierausweises für Hunde, Katzen und Frettchen Voraussetzung. Außerdem ist eine gültige Tollwut-Impfung notwendig, und Ihr Tier muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Tollwut-Impfung Tollwut ist eine für Mensch und Tier tödliche Infektionskrankheit. Das Land Österreich ist zwar frei von Tollwut. Leider kommt es aber in einigen Nachbarländern Österreichs immer wieder zu Erkrankungsfällen. Daher ist die Tollwut-Impfung für Hunde, Katzen und Frettchen verpflichtend, wenn Sie ins Ausland reisen. Die Erstimpfung sollte in einem Alter von 12-14 Wochen erfolgen. Ein wirksamer Tollwutimpfschutz besteht nach 21 Tagen. Um einen ausreichend hohen Antikörper- Titer zu erreichen, empfehle ich aus Erfahrung drei Wochen nach der Erstimpfung einmal nachzuimpfen. Dies entspricht auch den Impfempfehlungen der Veterinärmedizinischen Universität Wien. Die Grundimmunisierung ist nach einer weiteren Impfung nach einem Jahr abgeschlossen. Danach sollte die Tollwut-Impfung regelmäßig (laut Fachinformation des Impfstoffes) aufgefrischt werden. Reisen außerhalb der EU Verlassen Sie bei Ihrer Reise die Europäische Union, müssen Sie bei der Rückreise in die EU für Ihr Tier einen gültigen „Tollwut-Titer“ vorweisen können. Dazu muss Ihr Tier vor Reiseantritt gegen Tollwut geimpft worden sein. Einen Monat später wird Ihrem Haustier Blut abgenommen und in ein zertifiziertes Labor (in Österreich die AGES) zur Antikörper-Bestimmung geschickt. Einige Tage später erhalten Sie von Ihrem Tierarzt die Information, ob Ihr Tier den notwendigen Impfschutz gegen Tollwut aufweist. Solange die Tollwut-Impfung regelmäßig (laut Fachinformation des Impfstoffes) aufgefrischt wird, behält diese Bestätigung ihre Gültigkeit. Sie müssen die Bestätigung zusammen mit dem EU-Heimtierausweis bei der Reise mitführen. Hat Ihr Tier noch keine Bestätigung seines „Tollwut-Titers“ beachten Sie, dass rechtzeitig vor Reiseantritt gegen Tollwut geimpft bzw. Blut abgenommen werden muss, damit Sie die Bestätigung zeitgerecht erhalten. Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung! Ich erstelle Ihnen einen Zeitplan, damit der gemeinsamen Reise mit Ihrem vierbeinigen Gefährten nichts im Wege steht.
Mag.med.vet. Ulrike Hodul
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Reisen mit Ihrem Tier Wenn Sie mit Ihrem Tier innerhalb der EU verreisen möchten, ist die Ausstellung eines EU-Heimtierausweises für Hunde, Katzen und Frettchen Voraussetzung. Außerdem ist eine gültige Tollwut-Impfung notwendig, und Ihr Tier muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Tollwut-Impfung Tollwut ist eine für Mensch und Tier tödliche Infektionskrankheit. Das Land Österreich ist zwar frei von Tollwut. Leider kommt es aber in einigen Nachbarländern Österreichs immer wieder zu Erkrankungsfällen. Daher ist die Tollwut-Impfung für Hunde, Katzen und Frettchen verpflichtend, wenn Sie ins Ausland reisen. Die Erstimpfung sollte in einem Alter von 12-14 Wochen erfolgen. Ein wirksamer Tollwutimpfschutz besteht nach 21 Tagen. Um einen ausreichend hohen Antikörper-Titer zu erreichen, empfehle ich aus Erfahrung drei Wochen nach der Erstimpfung einmal nachzuimpfen. Dies entspricht auch den Impfempfehlungen der Veterinärmedizinischen Universität Wien. Die Grundimmunisierung ist nach einer weiteren Impfung nach einem Jahr abgeschlossen. Danach sollte die Tollwut-Impfung regelmäßig (laut Fachinformation des Impfstoffes) aufgefrischt werden. Reisen außerhalb der EU Verlassen Sie bei Ihrer Reise die Europäische Union, müssen Sie bei der Rückreise in die EU für Ihr Tier einen gültigen „Tollwut-Titer“ vorweisen können. Dazu muss Ihr Tier vor Reiseantritt gegen Tollwut geimpft worden sein. Einen Monat später wird Ihrem Haustier Blut abgenommen und in ein zertifiziertes Labor (in Österreich die AGES) zur Antikörper-Bestimmung geschickt. Einige Tage später erhalten Sie von Ihrem Tierarzt die Information, ob Ihr Tier den notwendigen Impfschutz gegen Tollwut aufweist. Solange die Tollwut-Impfung regelmäßig (laut Fachinformation des Impfstoffes) aufgefrischt wird, behält diese Bestätigung ihre Gültigkeit. Sie müssen die Bestätigung zusammen mit dem EU-Heimtierausweis bei der Reise mitführen. Hat Ihr Tier noch keine Bestätigung seines „Tollwut-Titers“ beachten Sie, dass rechtzeitig vor Reiseantritt gegen Tollwut geimpft bzw. Blut abgenommen werden muss, damit Sie die Bestätigung zeitgerecht erhalten. Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung! Ich erstelle Ihnen einen Zeitplan, damit der gemeinsamen Reise mit Ihrem vierbeinigen Gefährten nichts im Wege steht.